Fassaden- und Dachbegrünungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Sie sind das Ergebnis sowohl ökologischer als auch gestalterischer Bedürfnisse, insbesondere in urbanen Gebieten. Diese Entwicklung stellt Herausforderungen an den Brandschutz dar. Da Pflanzen in den meisten Fällen nicht als Baustoffe betrachtet werden können, ist deren Verwendung im Bereich der Gebäudehülle nicht in den VKF-Brandschutzvorschriften abgehandelt.
Das vorliegende Brandschutzmerkblatt enthält Vorschläge zur baulichen und organisatorischen Umsetzung von Gebäudebegrünungen. Die Vorschläge sind auf brandschutzspezifische Anforderungen ausgelegt, ohne Berücksichtigung anderer Ansprüche wie Bauphysik, Ästhetik usw. Einzelne kleine Pflanzen gelten nicht als Gebäudebegrünung im Sinne dieses Merkblatts.
Das Brandschutzmerkblatt gilt ab 1. Januar 2024, es wurde durch die Technische Kommission VKF am 13. Dezember 2023 genehmigt.